Kosten
Wir nennen Ihnen vor Beginn der Beratung beziehungsweise der Einleitung rechtlicher Schritte die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Für die außergerichtliche Beratung sieht der Gesetzgeber vor, dass die anwaltliche Vergütung mit dem Mandanten individuell vereinbart werden soll. Maßgeblich für die Höhe der Vergütung ist insoweit der zeitliche Umfang der Prüfung und Beratung, die rechtliche Schwierigkeit des Vorganges sowie Ihr wirtschaftliches Interesse an der Beratung, mit welchem das Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes korrespondiert. Die Honorarvereinbarung schließen wir schriftlich mit Ihnen.
Für ein über die Beratung hinausgehendes außergerichtliches Tätigwerden sowie für die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht berechnen wir regelmäßig die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), wobei sich die Gebührenhöhe insbesondere nach dem so genannten Gegenstandswert beziehungsweise Streitwert der Tätigkeit richtet, welcher in jedem Einzelfall individuell zu bestimmen ist.
Gerne können Sie uns jederzeit auf die Kosten unserer Tätigkeit ansprechen.
Zusätzliche Informationen
über Allgemeines Vertragsrecht, Aufenthaltsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Nebenklagerecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, (privates) Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
... bis Zuwanderung.