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Strafrecht

Strafrecht - Worum geht es?

Das Strafrecht befasst sich mit dem Privileg des Staates, festzulegen, welche Handlungen (oder Unterlassungen) strafbar sind und welche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Die strafbaren Handlungen sind insbesondere im Strafgesetzbuch aufgeführt. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Gesetze, die Handlungen unter Strafe stellen. Wie diese Straftaten verfolgt und geahndet werden, findet sich insbesondere in der Strafprozessordnung und dem Jugendgerichtsgesetz.

 

Nebenklage

In der Praxis spielt die Möglichkeit der Nebenklage vor allem eine Rolle bei Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. In § 395 der Strafprozessordnung (StPO) sind die nebenklagefähigen Delikte abschließnd aufgeführt.Hier heißt es, der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch folgende rechtswidirge Taten

- gegen die sexuelle Selbsbestimmung (§§ 174 bis 182 des Strafgesetzbuches (StGB))

- durch ein versuchtes Tötungsdelikt (§§ 211, 212 StGB)

- wegen Aussetzung (§ 221 StGB), Körperverletzung, auch im Amt (§§ 223 – 226 und 340 StGB)

- Menschenhandel (§§ 32 – 231 StGB)

- Nachstellung (sog. Stalking) (§§ 238 StGB)

- Freiheitsberaubung bei mindestens einwöchiger Dauer oder mit schwerer Gesundheitsbeschädigung des Opfers (§ 239 Absatz 3 StGB)

- Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)

- Geiselnahme (§ 239 b StGB)

- bei besonders schwerer Nötigung (§ 240 Absatz 4 StGB)

 (Ergänzungen folgen)...

 

   

Wer hat einen Anspruch auf Akteneinsicht?

Nach Abschluss der Ermittlungen haben Verteidiger und Opferanwälte Anspruch auf Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichts. Die Akteneinsicht ist notwendig, um den Umfang der Vorwürfe und die vorhandenen Beweismittel festzustellen. Erst mit Kenntnis des Akteninhalts ist es möglich, gemeinsam mit dem Mandanten eine sinnvolle Verteidigungsstrategie aufzubauen.

Einen Anspruch auf Akteneinsicht haben auch Vertreter von Nebenklageberechtigten und von nicht nebenklageberechtigten Opfern, die die Informationen aus der Akte benötigen, um Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.

   

Aktuelles aus dem Strafrecht

Die Entnahme einer Blutprobe darf grundsätzlich nur aufgrund richterlicher Entscheidung erfolgen. Die Polizei darf nur dann selber eine Blutentnahme anordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht eingeholt werden kann. Es muss im Detail dokumentiert werden, weshalb im einzelnen keine richterliche Entscheidung eingeholt werden kann.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 02.06.2009, 1 Ss 183/08

   

Sie sind Zeuge/Zeugin?

Sie sind Zeuge/Zeugin?

Als Zeuge/Zeugin  sind Sie verpflichtet, zu dem zu Ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht, auszusagen, wenn keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Wir informieren Sie über Zeugnisverweigerungsrechte  aus persönlichen oder beruflichen Gründen und Ihnen zustehende Aussageverweigerungsrechte bei Gefahr, dass Sie sich durch Ihr Verhalten selber strafbar gemacht haben.

Als verletzte Zeugin, verletzter Zeuge können Sie sich bei bestimmten Straftaten dem Verfahren als Nebenkläger/in anschließen (s. Nebenklage). 

   

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Zusätzliche Informationen

Von Arbeitsrecht ...
über Allgemeines Vertragsrecht, Aufenthaltsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Nebenklagerecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, (privates) Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
... bis Zuwanderung.